Als Gremienarbeit bezeichnet man das Mitarbeiten in der studentischen Selbstverwaltung an der Hochschule. Es gibt verschiedene Gremien und Ausschüsse auf dem Campus. Diese ermöglichen den Studierenden durch aktive Mitarbeit, die Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien mitzugestalten. Somit kann ein erheblicher Einfluss auf die Verwaltung der Hochschule von studentischer Seite aus erfolgen.
Fachschaftsrat
(auch FSR genannt)
Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft (alle Studierenden in einem Fachbereich). Der Fachschaftsrat kümmert sich um das Organisieren von Festivitäten und Aktionen der Fachschaft auf dem Campus. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Organisation und der Betrieb eines Standes auf den Hochschultagen, die Ausrichtung der Prometheus LAN oder Exkursionen zu interessanten Orten. Er gibt seine Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen des Fachbereiches, wie zum Beispiel die Wahl des Studiendekans oder der Verwendung von Studiengebühren (altes Gesetz; nicht zu verwechseln mit „QSL-Mitteln“).
Für all diese Aktivitäten steht dem Fachschaftsrat ein Budget zur Verfügung, welches ihm jedes Semester nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel durch den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) zugewiesen wird.
In der Regel trifft sich der Fachschaftsrat einmal pro Woche, mindestens jedoch einmal im Monat. Der Arbeitsaufwand inklusive Vor- und Nachbereitung beträgt etwa 4 Wochenstunden.
Fachbereichsrat
(auch FBR genannt)
Der Fachbereichsrat kümmert sich um alle organisatorischen Belange des Fachbereiches. Hier wird über die Neuberufung von ProfessorInnen entschieden. Die Leitung des Fachbereichs (Dekan, Prodekan und Studiendekan) wird gewählt. Es wird über Anträge auf Forschungssemester der ProfessorInnen entschieden. Die Einführung neuer oder Überarbeitung bestehender Studiengänge wird organisiert. Es wird über Änderungen in den Prüfungsordnungen einzelner Studiengänge des Fachbereichs entschieden. Es gibt einige Ausschüsse und Kommissionen, die für den Fachbereichsrat arbeiten, wie zum Beispiel Berufungskommissionen oder die Kommission zur Vergabe der Studienbeitragsersatzleistung (neues Gesetz; auch genannt „QSL-Kommission“).
Zusammensetzung des FBR:
- 6 ProfessorInnen
- 4 Studierende
- 1 administrativ-technisches/wissenschaftliches Mitglied.
Der Fachbereichsrat tagt in der Regel einmal im Monat.
Der Zeitaufwand liegt bei 1,5h bis 2h pro Monat, Vor- und Nachbereitung sind hierbei bereits enthalten.
Senat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind und überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Der Senat ist zuständig u.a. für:
- die Beschlussfassung über die Grundordnung und Wahlordnung, sowie über die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen und andere, Forschung, Lehre und Studium betreffende Satzungen,
- die Entscheidung über die Entwicklungsplanung der Hochschule und über die Einführung und Aufhebung von Studiengängen,
- Regelungen der Forschungskoordination und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Stellungnahme zu den Berufungsvorschlägen,
- Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen nach § 88 Abs. 2 und dem Budgetplan,
- Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichts des Präsidenten.
Die Zusammensetzung des Senats gliedert sich wie folgt:
- 9 Professorinnen/Professoren,
- 5 Studierende,
- 1 wissenschaftliches und
- 2 administrativ-technische Mitglieder.
Studierendenparlament
(auch StuPa genannt)
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht als Kontrollorgan des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Im StuPa werden die Referenten des AStA gewählt. Eine der wichtigsten Aufgaben des StuPa ist die Prüfung des Haushalts des AStA, und somit die Entlastung des Vorstandes des AStA. Die Wahl in das StuPa erfolgt genau wie beim Senat durch Wahllisten. Dieses Gremium besteht aus bis zu 19 Studierenden.