Studenteneuro

Eure Studentische Vertretung

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Ab dem 01.01.2015 wurde die Auszahlung des Studenteneuro (70€) von der Barauszahlung auf Überweisung umgestellt.

Berechtigt sind weiterhin diejenigen Studentinnen und Studenten, die für das Erstsemester immatrikuliert sind und ihren Erstwohnsitz in Fulda genommen haben. Immatrikulationen und Anmeldungen aus den Vorjahren werden nicht berücksichtigt.

Für die kommende Auszahlung im Februar 2016 sind diejenigen Studentinnen und Studenten berechtigt, die für das Frühjahr-/Sommersemester 2015 oder Herbst-/Wintersemester 2015 (jeweils Erstsemester 2015) immatrikuliert sind und den Erstwohnsitz in Fulda genommen haben. Des Weiteren müssen sie den Erstwohnsitz über den Jahreswechsel hinaus behalten.

Um das Begrüßungsgeld (Studenteneuro) zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag über das Online-Formular auf unserer Homepage zu stellen. Sie gelangen über die Internetseite www.fulda.de -> Bürgerservice -> Dienstleistungen A-Z -> Studenteneuro zu dem Formular. Dem Antrag sind die Vorderseite des Ausweises und der EC-Karte sowie die Immatrikulationsbescheinigung des Erstsemester beizufügen. Fristende zur Abgabe der Anträge ist der 31.12.2015! Sofern kein Internetzugang besteht, ist die Möglichkeit gegeben, entsprechende Anträge im Bürgerbüro zu erhalten.

Nach erfolgreicher Prüfung der Anträge, erfolgt im Februar 2016 die Überweisung des Studenteneuro.